Flugplatz Neumatt

Flugplatz Neumatt

FLUGPLATZREGLEMENT

  • DAS BENUTZEN DES FLUGGELÄNDES IST NUR IM BEISEIN EINES MITGLIEDES DES MODELLFLUGCLUBS NEUMATT GESTATTET.
  •  DER MODELLFLUGCLUB NEUMATT LEHNT JEDE HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DEM FLUGBETRIEB AB. JEDER PILOT MUSS DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN EINHALTEN UND IST ALLEINE FÜR EINE AUSREICHENDE VERSICHERUNG (HAFTPFLICHT) VERANTWORTLICH.
  • AN ALLGEMEINEN FEIERTAGEN HERRSCHT FÜR FLUGMODELLE MIT VERBRENNUNGSANTRIEBEN FLUGVERBOT (PALMSONNTAG, KARFREITAG, OSTERSONNTAG, PFINGSTSONNTAG, WEIHNACHTEN).
  •  DER FLUGRAUM GEMÄSS PLAN IST ZU BEACHTEN. ZUSCHAUER WERDEN GEBETEN SICH VOR DEM CLUBHAUS UND HINTER DEM DRAHTZAUN AUFZUHALTEN.
  • DER VERKEHR AUF DEN FELDWEGEN HAT VORTRITT. START UNDLANDUNG HAT SO ZU ERFOLGEN, DASS DER VERKEHR NICHT GEFÄHRDET WIRD.

 

Der Vorstand

 

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Flugplatzreglement
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Modellflugplatz

Neumatt

3315 Bätterkinden

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