DAS BENUTZEN DES FLUGGELÄNDES IST NUR IM BEISEIN EINES MITGLIEDES DES MODELLFLUGCLUBS NEUMATT GESTATTET.
DER MODELLFLUGCLUB NEUMATT LEHNT JEDE HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DEM FLUGBETRIEB AB. JEDER PILOT MUSS DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN EINHALTEN UND IST
ALLEINE FÜR EINE AUSREICHENDE VERSICHERUNG (HAFTPFLICHT)VERANTWORTLICH.
AN ALLGEMEINEN FEIERTAGEN HERRSCHT FÜR FLUGMODELLE MIT VERBRENNUNGSANTRIEBEN FLUGVERBOT (PALMSONNTAG, KARFREITAG, OSTERSONNTAG, PFINGSTSONNTAG,
WEIHNACHTEN).
DER FLUGRAUM GEMÄSS PLAN IST ZU BEACHTEN. ZUSCHAUER WERDEN GEBETEN SICH VOR DEM CLUBHAUS UND HINTER DEM DRAHTZAUN AUFZUHALTEN.
DER VERKEHR AUF DEN FELDWEGEN HAT VORTRITT. START UNDLANDUNG HAT SO ZU ERFOLGEN, DASS DER VERKEHR NICHT GEFÄHRDET WIRD.
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